Allgemeine Geschäftsbedingungen

1) Auftragnehmer:
Paul Santek
Dr.-Otto-Stolz-Straße 5
6060 Hall in Tirol
Österreich

2) Die auf diesen Seiten beworbenen Produkte und Dienstleistungen stellen eine Einladung zur Kaufangebotslegung dar. Der Besteller unterbreitet dem Auftragnehmer ein verbindliches Kaufangebot aufgrund der angegebenen Informationen, aufgrund dessen mit der Bestellbestätigung oder der Ausführung des Auftrags der Kaufvertrag zustande kommt.

3) Zur Vereinfachung bei häufigeren Bestellvorgängen kann ein Kundenkonto eröffnet werden. Die Nutzung der Seite und eine Bestellung ist auch ohne ein Kundenkonto möglich.

4) Der Kunde verpflichtet sich, seine Angaben im Zuge von Bestellungen auf Richtigkeit zu überprüfen und gegebenenfalls richtigzustellen. Das Passwort zu dem Kundenkonto ist vor unberechtigtem Zugriff zu schützen. Bei Verdacht auf unberechtigten Zugriff ist der Kunde verpflichtet, unverzüglich den Auftragnehmer zu kontaktieren.

5) Der Kunde bestätigt, alle notwendigen Rechte (z.B. Reproduktionsrechte, Werknutzungsbewilligungen, etc) und Zustimmungen zur Abbildung von Gegenständen (z.B. Werke der bildenden Kunst, Muster, Marken, Vorlagen, etc) oder Personen (z.B. Modelle) zu besitzen. Er hält den Auftragnehmer schad- und klaglos.

6) Die zur Durchführung notwendigen Daten sind vom Auftraggeber kostenlos / frei Haus zu Verfügung zu stellen.

7) Der Auftragnehmer ist berechtigt, jedoch nicht verpflichtet, vom Kunden übermittelte Daten und Materialien (Vorlagen, Datenträger etc.) aufzubewahren und ist zu keiner Versicherung dieser Unterlagen noch der Endprodukte verpflichtet. Eine Rücksendung erfolgt auf Kosten und Gefahr des Kunden.

8) Die gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Bezahlung der Forderungen das Eigentum des Auftragnehmers. Bei Zahlungsverzug fallen bei 4% (Verbraucher) bzw. 9% (Unternehmer) über dem Basiszinssatz zzgl. zu allen Kosten an, die zur Betreibung der Forderung entstehen. Erfolgt ein Weiterverkauf haftet der Auftraggeber solidarisch mit dem Erwerber der Ware für den ausständigen Betrag. Rechnungen werden mangels gegenteiliger Vereinbarung ausschließlich per Email versendet (EU).

9) Der Kunde garantiert, dass die bereitgestellten Materialien und Daten:
– weder unrechtmäßig sind noch unrechtmäßige Aktivitäten unterstützen
– weder Gewalt fördern noch verherrlichen
– nicht diskriminierend sind
– nicht gegen geistige Eigentumsrechte verstoßen oder einen Verstoß unterstützen oder erleichtern
– weder bedrohlich, schädigend, verletzend noch rassistisch oder ethnisch beleidigend sind

10) Es erfolgt keine Sicherung der bereitgestellten Daten auf Seiten des Auftragnehmers.

11) Die im Rahmen des Auftrags verarbeiteten Daten sind Eigentum des Auftragnehmers. Eine Werknutzung urheberrechtlich geschützter Werke ist nur mit besonderer Vereinbarung möglich. Der Auftragnehmer ist berechtigt, die Datensätze 1 Monat nach Auslieferung zu löschen. Es erfolgt keine Archivierung des Auftrages.

12) Der Auftragnehmer ist berechtigt mangels ausdrücklicher gegenteiliger Vereinbarung den Auftraggeber mit der Beschreibung des Projekts in der Öffentlichkeit als Referenz zu nennen. Einzelne Ausdrucke der Reproduktionen dürfen mit entsprechender Kennzeichnung vom Auftragnehmer als Demonstrations- bzw. Referenzobjekte verwendet werden.

13) Liefertermine sind grundsätzlich unverbindlich sofern nicht anders vereinbart. Teillieferungen sind zulässig. Bei verbindlich vereinbarten Lieferterminen kann der Auftraggeber unter Setzung einer angemessenen Nachfrist zur Nachholung den Rücktritt hinsichtlich noch ausstehender Teilleistungen vom Vertrag erklären. Jedoch ist ein Rücktritt in Fällen, in denen der Verzug auf bloß leichter Fahrlässigkeit beruht, ausgeschlossen.

14) Die Belehrung und das Formular zur Ausübung des gesetzlichen Rücktrittsrechtes ist unter Widerrufsbelehrung zu finden.

15) Die technischen Beschreibungen und Angaben zu Produkten und Leistungen sind nicht verbindlich, es sei denn, einer der Vertragspartner nimmt darauf ausdrücklich Bezug. Öffentliche Äußerungen über die Leistungen und Lieferungen sind nicht verbindlich. Die der Auftragsbestätigung zugrunde liegenden Unterlagen wie Zeichnungen, Maß- und Gewichtsangaben sind nur Näherungswerte, es sei denn, Eigenschaften wurden als verbindlich bezeichnet. Trifft der Auftraggeber keine Anordnungen, ist der Auftragnehmer hinsichtlich der Art der Auftragsdurchführung frei.

16) Die Mängelrügeobliegenheit der §§ 377, 378 UGB gelten für den Auftraggeber auch wenn das abgeschlossene Geschäft für ihn kein unternehmensbezogenes Geschäft ist, nicht jedoch wenn der Auftraggeber ein Verbraucher im Sinne des Kundenschutzgesetzes ist. Der Auftraggeber hat die Mängelrüge der §§ 377, 378 UGB schriftlich (auch durch Email) innerhalb von fünf Werktagen vorzunehmen. Die Beweislast dafür, dass die Lieferung/Leistung mangelhaft oder der Mangel bei der Übergabe vorhanden war, trifft den Auftraggeber, auch wenn der Mangel innerhalb von drei Monaten nach der Übergabe hervor kommt. Bestehen wegen eines Mangels Ansprüche auf Gewährleistung, kann der Auftragnehmer nach seiner Wahl die Verbesserung (Nachbesserung oder Nachtrag des Fehlenden) oder den Austausch der Lieferung/Leistung bewirken oder das Entgelt angemessen mindern (Preisminderung) oder den Vertrag aufheben. Bestehen Ansprüche auf Gewährleistung, berechtigt dies den Auftraggeber nicht, das Entgelt bis zum Zeitpunkt der Verbesserung oder des Austauschs der Sache zurück zu behalten. Das Recht auf Gewährleistung muss sowohl bei Sachmängeln als auch bei Rechtsmängeln innerhalb von sechs Monaten nach Übergabe schriftlich geltend gemacht werden, auch wenn der Auftraggeber oder dessen Nachmann einem Verbraucher Gewähr geleistet hat. Die Frist beginnt mit der Abnahme der Leistung/Lieferung.
Hat der Auftragnehmer den Mangel weder grob fahrlässig noch vorsätzlich verschuldet, besteht wegen des Mangels selbst keinesfalls Anspruch auf Schadenersatz. Besteht Anspruch auf Schadenersatz, kann der Auftragnahmer nach seiner Wahl Naturalersatz (Verbesserung oder Austausch) oder Geldersatz leisten. Die Anwendung von § 933b ABGB wird ausgeschlossen.

17) Eine Haftung bei leichter Fahrlässigkeit ist ausgeschlossen. Bei grober Fahrlässigkeit haftet der Auftragnehmer ausschließlich für Personenschäden sowie für Sachschäden bis zur Höhe des Materialwertes, nicht aber für Vermögensschäden oder den entgangenen Gewinn. Nach Ablauf von fünf Jahren ab der Übergabe der Leistung/Lieferung besteht keinesfalls mehr Anspruch auf Schadenersatz. Der Auftragnehmer haftet für seine eigene Produktion, nicht aber für Folgekosten und zusätzlichen Aufwand bei Montage und anderen Zusatzkosten.
Ist der Auftraggeber Verbraucher (Konsument) im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes gilt, dass bei leichter Fahrlässigkeit ausschließlich für den Personenschaden gehaftet wird.
Handelt es sich für den Auftraggeber ein unternehmensbezogenes Geschäft wird die Anwendung des §934 ABGB (Schadloshaltung wegen Verkürzung über die Hälfte) zulasten des Auftraggebers ausgeschlossen.

18) Erfüllungsort ist Hall in Tirol, Gerichtsstand ist das Bezirksgericht Hall in Tirol, soweit der Auftraggeber nicht Konsument im Sinne des KschG ist. Es gilt ausnahmslos österreichisches Sachrecht, es sei denn, dass zwingende gesetzliche Regelungen der Rechtswahl entgegenstehen. Die Anwendung von UN-Kaufrecht wird ausgeschlossen.

19) Der Auftragnehmer ist berechtigt, offenkundige Irrtümer (z.B. Schreib-, Rechenfehler) jederzeit zu korrigieren.

20) Der Einsatz von Subunternehmern ist zulässig

21) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ungültig oder nicht zulässig sein, bleiben die übrigen Punkte davon unberührt. Anstelle dieser einzelnen Bestimmungen treten dann durchsetzbare oder gültige, die den wirtschaftlichen Zweck am ehesten erreichen.

22)

Alternative Streitbeilegung gemäß Art. 14 Abs. 1 ODR-VO und § 36 VSBG:

Die Europäische Kommission stellt eine Plattform zur Online-Streitbeilegung (OS) bereit, die du unter https://ec.europa.eu/consumers/odr findest. Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir nicht verpflichtet und nicht bereit.